AGB

§ 1
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.
§ 2
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nach Bestellungen des Kunden kommt der Vertrag erst und ausschließlich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, falls dieser nicht binnen fünf Tagen schriftlich widersprochen wird. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Unsere Angestellten sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen.
§ 3
Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Ausperrung, behördliche Anordungen usw., auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Zahl von Auf- und Abbauhelfern pünktlich und ohne Unterbrechung zur Verfügung gestellt wird.
Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu bieten, daß die An- und Abfahrt, sowie die Lademöglichkeit mit unseren Fahrzeugen uneingeschränkt gewährleistet ist.
Bei Auslandsaufträgen hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, daß sämtliche Fahrgenehmigungen kostenfrei vorliegen. Bei Inlandsaufträgen sorgt der Kunde dafür, daß die über die allgemeine Fahrerlaubnis hinaus im Einzelfall eventuell notwendigen Sondererlaubnisse vorliegen.
Der Kunde haftet dafür, daß die Zeitpläne eingehalten werden können, wobei die jeweilige Auf- und Abbauzeit bei Erstellung des Zeitplanes bei uns erfragt werden kann.
Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, daß unbefugte Personen vom Back-Stage-Bereich entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Veranstalter während der Auf- und Abbauphase dafür, daß sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.
Sollte der Aufbau für uns durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, haben wir das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn eine hinreichende Zahl von Auf- und Abbauhelfern nicht zur Verfügung steht, der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist, oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben, oder bei Open Air Veranstaltungen kein hinreichender Regenschutz vorhanden ist.
§ 5
Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine abgestufte Entschädigung zu bezahlen, und zwar, je nach Zeitpunkt der Kündigung zwischen Auftragsbestätigung und Leistungszeitpunkt. Bei einer Kündigung im ersten Drittel dieses Zeitraumes beträgt die Entschädigung pauschal 35%. Bei einer Kündigung im zweiten Drittel 50% und bei einer Kündigung bis zum Tag vor der Beladung unserer Fahrzeuge 65%. Bei einer Kündigung nach Beladung unserer Fahrzeuge, beziehungsweise nach Abfahrt, wird die gesamte Vergütung geschuldet.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, daß uns im Einzelfall kein höherer Schaden entstanden ist, bzw. wir keine höheren Aufwendungen hatten, oder es durch anderen Einsatz unserer Arbeitskräfte und Anlagen unterlassen haben, entsprechende Einkünfte zu erzielen.
§ 6 Haftung
Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlage durch Auftraggeber, das Publikum oder Randalierer. Es ist deshalb Sache des Auftraggebers, dafür zu sorgen, daß die Bühne hinreichend abgeschirmt ist. Ferner haftet der Auftraggeber für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen und Fahrzeuge und Verletzungen unseres Personals.
§ 7 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Ehingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen am nächsten kommende Vereinbarung treffen.